Grund- und Eigenheim Haftpflichtversicherung
Die Jahresprämie von € 1,45 ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Jedes unserer Mitglieder, das den Mitgliedsbeitrag bezahlt hat, genießt den vollen Versicherungsschutz für die Haftung aus seinem Haus- und Grundbesitz bis zu einer Pauschalversicherungssumme von € 600.000,00 pro Schadensfall (AHVB Nr. 879). Darüber hinaus gilt die Versicherung auch gegenüber Angehörigen, sofern diese nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Verursacher des Schadens leben. Ausgenommen davon bleiben in diesem Falle weiterhin etwaige Schmerzensgeld-Forderungen.
Eine gleichartige Einzelversicherung ohne ÖSV Mitgliedschaft würde Sie mindestens € 60,00 kosten!
Infos beim Obmann
Rechtschutzversicherung
Die Jahresprämie von € 1,45 ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Außenstehende (Fremde) einem Mitglied Schaden an Ihrem Besitz (Eigenheim-Wohnung) zufügen, aber dann zum Schadensersatz nicht bereit sind.
Die Schadensersatz – Rechtsschutzversicherung bietet Schutz für die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen, die aus der Beschädigung des versicherten Objektes entstehen. Pro Schadensfall stehen bis zu € 30.000,00 für die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten – ohne Selbstbehalt – zur Verfügung.
Für Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Auftragsarbeiten am Eigenheim eines Mitgliedes wird eingeschränkt – wie nachfolgend angeführt – ebenfalls aus dieser RS-Versicherung Versicherungsschutz gegeben. Das Mitglied hat Schutz für Vertragsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Wohnung oder Eigenheim bis zu einem Betrag von € 150,- pro Jahr und Mitglied, wobei sich das Mitglied an diesen Kosten mit 20% beteiligen muss. Eine gleichartige Einzelversicherung ohne ÖSV Mitgliedschaft würde Sie mindestens € 54,50 kosten.
Rechtsberatung: Kostenlose Information und Beratung bei unseren Mitgliederanwälten. Im Bedarfsfall erhalten Sie eine einmalige kostenlose Rechtsauskunft in Haus- und Grundstücksfragen, Nachbarschaftsrecht.
Rechtsanwalt Dr. Peter Pfeil Otakarstr. 3, 4451 Garsten, Rechtsberater des Siedlerverbandes ist spezialisiert auf Liegenschafts-Wohn-und Nachbarrecht und bietet für Mitglieder gegen Voranmeldung per Tel. oder E-Mail eine kostenlose Erstberatung in den Räumen der Kanzlei in Garsten an.
Telefon: 07252-9087072
Mail: office[at]kanzlei-pfeil.at
Unfallversicherung
Beitrag selbst einzahlen!
Der Österreichische Siedlerverband hat für seine Mitglieder und deren Angehörige eine sehr attraktive und günstige Unfallversicherung NEU verhandelt. Mit EUR 12,- Jahresgrundprämie wird der Versicherungsschutz unabhängig von Alter und Beruf gewährt. Die Wünsche unserer Mitglieder wurden dabei berücksichtigt und der ÖSV-Mitgliederunfall-Versicherungsschutz verbessert.
Diese Versicherung bezieht sich auf Unfälle, die den versicherten Personen anlässlich ihrer beruflichen Tätigkeit, sowie in der Freizeit – also rund um die Uhr – zustoßen können.
Geltungsdauer: Maximal 1 Kalenderjahr
Die Einzahlungsquittung gilt als Versicherungsbestätigung und ist im Schadensfall vorzulegen. Besser ist, Sie geben Ihrer Bank einen Dauerauftrag. Die Versicherung gilt 24 Stunden, von 1.1. bis 31.12. des jeweiligen Jahres. Der Versicherungsschutz beginnt jedoch frühestens mit dem auf die Einzahlung folgenden Tag, null Uhr. Für Einzahlungen, die nach dem 1.11. eines jeden Jahres erfolgen, gilt der Versicherungsschutz erst für das darauffolgende Kalenderjahr.
Unsere für Sie angebotene Unfallversicherung beträgt nur ca. 10% der Normalprämie einer Einzelunfallversicherung.
Sie ersparen sich daher viel Geld oder Sie versichern um das dasselbe Geld eine höhere Versicherungssumme.
Die damit versicherten Unfallversicherungssummen sind :
€ 3.000,- für den Fall des Todes der versicherten Person.
€ 11.000,- für bleibende Invalidität der versicherten Person.
€ 300,- Unfallkosten (Hubschrauberbergung, Transportkosten, Kosten einer Therapie usw.)
€ 50,- Spitalpauschale pro Spitalaufenthalt von mindestens 14 Tagen nach Unfall
Werden höhere Versicherungssummen gewünscht, kann die Prämie bis zum 10-fachen pro Person erhöht werden.
Auskunft erhalten sie beim Obmann